Am 12. Juli 2013 14:14 schrieb Carsten Hack <Carsten.Hack@zaf-fracht.bfinv.de>:

Sehr geehrter Herr Kleinert,

Ihre Sendung wurde am 25.06.2013 durch die Deutsche Post AG im Internationalen Postzentrum am Flughafen Frankfurt am Main gestellt und von Beamten des HZA Frankfurt am Main in der Abfertigungsstelle “Internationales Postzentrum (IPZ)” kontrolliert. Am selben Tag wurde die Freigabe des in der Sendung befindlichen “Wireless Ladepad” zum freien Verkehr auf dem Gemeinschaftsmarkt ausgesetzt und die für die Überprüfung zuständige Marktüberwachungsbehörde -die Bundesnetzagentur in Leer- kontaktiert.

Am 25.06.2013 wurde durch die Bundesnetzagentur das von Ihnen bestellte “Wireless Ladepad” als nichtkonformes Produkt eingestuft sowie das Inverkehrbringen untersagt. Bezüglich der Einzelheiten zur Entscheidung der Behörde bitte ich ggf. die Bundesnetzagentur in Leer unter Angabe des Zeichens P-VW-Prod-1580/13 direkt zu kontaktieren.

Bundesnetzagentur

Ref. 411

Standort Leer

Postfach 2080

26770 Leer

E-Mail: poststelle@bnetza.de

Am 02.07.2013 wurde die Deutsche Post AG von Beamten des IPZ über die Nichteinfuhrfähigkeit der Ware informiert sowie die Sendung an die Deutsche Post AG übergeben. Das Übergabedatum wurde protokolliert.

Eine Verzögerung in den Abläufen des HZA Frankfurt am Main liegt nicht vor. Aussagen über eventuelle Verzögerungen der Arbeits- bzw. zeitlichen Abläufe der Deutschen Post AG oder des Sendungsstatus bitte ich ggf. direkt bei Ihrem gesetzlichen Vertreter -der Deutschen Post AG- anzufordern.

Die gesetzliche Grundlage unseres Handelns ist die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR).

Diese Verordnung bildet einen Rahmen für die Marktüberwachung von Produkten, damit sichergestellt ist, dass diese Produkte Anforderungen für ein hohes Schutzniveau in Bezug auf öffentliche Interessen wie Gesundheit und Sicherheit im Allgemeinen, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Verbraucher- und Umweltschutz sowie Sicherheit erfüllen.

Nach ausführlicher Überprüfung des Sachverhalts liegt weder in Bezug auf eine fristgemäße Bearbeitung noch auf die Rechtmäßigkeit der Maßnahme des HZA Frankfurt am Main ein Beanstandungsgrund vor.

MfG

Carsten Hack

Hauptzollamt Frankfurt am Main

Zollamt Fracht – Abfertigungsstelle Internationales Postzentrum (IPZ)

Geb. 190

60549 Frankfurt/Main

Tel: 069 690 71557

Share the Post:

Related Posts

Crypto

Hatte eben ein nettes Video von Ned Albo bezüglich Crypto und Auszahlung der gewonnenen Gelder gesehen. Ich habe dazu folgendes

Read More